Schiedsamt (Nordhausen)
Das Schiedsamt Nordhausen (auch Schiedsstelle) ist eine vorgerichtliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten sowie in bestimmten Strafsachen. Es gehört zu den ältesten Institutionen der Mediation in Deutschland und wird durch ehrenamtlich tätige Schiedspersonen geleitet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Geschichte des Schiedsamts in Nordhausen begann mit dem Inkrafttreten der 1. Preußischen Schiedsmannordnung am 13. Oktober 1827. Diese Verordnung schuf die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Schiedspersonen und legte den Fokus auf eine außergerichtliche Streitbeilegung unter dem Motto „Schlichten statt richten“ oder „Vertragen statt klagen“.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde im Jahr 1993 in Nordhausen erneut eine Schiedsstelle eingerichtet. Sie wurde zunächst von Helmut Pfeiffer, dem damaligen Leiter der städtischen Rechtsabteilung, geführt. Die Arbeit der Schiedsstelle wird bis heute fortgeführt und hat sich als ein wesentliches Element der lokalen Rechtskultur etabliert.
Aufgaben und Zuständigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schiedsamt Nordhausen ist für die außergerichtliche Schlichtung von Streitigkeiten zuständig. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Konfliktparteien zu finden, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schiedspersonen vermitteln in zivilrechtlichen Angelegenheiten sowie in bestimmten strafrechtlichen Fällen wie Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in der Regel die Schiedsstelle am Wohnsitz der antragsgegnerischen Partei zuständig.
Die Stadt Nordhausen verfügt über zwei Schiedsämter. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet sowie die dazugehörigen Ortschaften und Ortsteile.