Das ehemalige Salzwerk zwischen Auleben und der Numburg

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Textdaten
Autor: Karl Meyer
Titel: Das ehemalige Salzwerk zwischen Auleben und der Numburg
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aus: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde (2/1869)
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Erscheinungsdatum: 1869
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Das ehemalige Salzwerk zwischen Auleben und der Numburg
Von
Karl Meyer, Lehrer zu Roßla.


Graf Botho der Glückselige von Stolberg war 1535 willens, ein Salzwerk unter der Numburg in der Guldenau anzufangen und zu erbauen; er suchte deshalb bei dem Mitbesitzer des Amtes Heringen, dem Grafen Günther XI. von Schwarzburg, um Erlaubniß dazu nach; doch Graf Günther schlug es rund ab und wollte solches keineswegs verstatten noch zulassen; darum mußte Graf Botho damals sein Vorhaben ändern und einstellen. So berichtet Paul Jovius in seinem Chronicon im 68. Kapitel.

Graf Botho war aber nicht der Mann, der seine Entschlüsse so leicht aufgab. Aus einem Schreiben Wolfgangs, des Sohns Bothos, sehen wir, daß Botho sein Vornehmen nicht eingestellt hatte, daß vielmehr die Verhandlungen eifrig fortgeführt worden waren, Graf Wolfgang schreibt an Graf Günther von Schwarzburg:

„Vnser freunthlich dinst mit Vormegen alles gutten zcuuohr. wolgeborner vnnd freunthlicher lieber Oheym vnd geuatter: Als jungst vnser abschied gewest das wir E. l. anzeige solchen, welcher gestalt der wolgeborne vnser freunthlicher lieber her vnd vatter bedacht, das Saltzwergk vnther der Naumburgk zcw bawen, dorauff wil Ich ewir lieb nicht bergen, das sych etliche gutte leuth mit seiner lieb jn eine gewergschafft gelassen, vnnd solch saltzwergk vff Secksczig theyll adder villeicht noch mehr oddec weniger gestelt. Wo nicht Ewer lieb g. vnd derselbige Vetter gemeint weren mithczubawen, wolten wir vnß mit Ewern liebden vffs förderlichst zcusammenn betagen vnß zcw vntherrehden, was maß solcher bawhe möcht angefangen vnnd furgenohmen werden, Den wir wollen E. l. nicht bergen, das wir jczt leuth vorhanden, dye vnß jr bedenken vff solch salczwergk anczeigen werden vnd bitten das hyrauff E. l. richtige vnd zuuorlessige anthwort. das wollen wir vmb E. l. gancz freunthlich vordern. Datum. . . Anno eto. 38.

Wolffgang graff zw Stalberg." (Aus dem Original des Stolberger Archivs. Iit. 13. dir. 2.)

Der in diesem Schreiben erwähnte Vetter Graf Günthers, Heinrich Graf zu Schwarzburg, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, scheint gewillt gewesen zu sein, sich am Salzwerk zu betheiligen. Auf ein Schreiben Graf Heinrichs von Schwarzburg antwortete Graf Günther:

„Vnser freunthlich Dinst zuuor. Wolgeborner, freunthlicher lieber Vetter vnnd geuatter. E. l. schreiben das Saltzwergk belangende haben wir erlesen vnnd wollen alßbalt nach dieser fastnacht wilß got vnsere rethe zu E. l. abfertigenn vnnd e. l. vnser bedengken ferner anzeigenn lassenn. Welchs wir e. l. nit woltenn verhaltenn vnd sein denselbtigen freunthlich zu dienen ganz willigk. Datum freittags nach Septuagesima anno dominj 1538.

Günther graff zu Schwarczburg, Hauptman jn Dhüringenn.

Dem Wolgebornnen Hernn hainrichen grauen zw Schwarczburgß her zn arnstat vnd sunderßhausen Vnseren freunthlichenn Lieben Vetter vnd geuatternn."

Graf Günther zog die Verhandlungen wegen des neuen Salzwerks in die Länge, weil er glaubte, das neue Salzwerk würde seinem Salzwerk Frankenhausen Schaden thun. Seine „Bedenken", wie er es nennt, wollten kein Ende nehmen.

Graf Botho von Stolberg starb 1538; sein ältester Sohn, Wolfgang, hielt den Gedanken seines Vaters fest und suchte die Idee des Salzwerkbaues zu verwirklichen. Die Verbandlungen mit Graf Günther schienen aber zu keinem Ziele führen zu wollen. 1540 schreibt Graf Günther an Graf Wolfgang:

„Vnser freundtlich Dienst vnd waß wyr liebes vnd guts vermügenn czuuoer. Wolgeborner freundtlichec lieber Ohem vnd geuattere. e. l. schreybenn, daß Saltzwergk zu kelbra belangende, habenu wyr alles inhalts vorlesenn. Nachdem wir aber daraus nicht vormerckenn mügenn, wie e. l. söllich saltzsbergk czu bauhen fürhebigk adder czu waß nutzs sölchs der Herschafft erschifsenn magk, So bittenn wyr, e. l. woll vnns sölchs verstendigenn; Also dann wöllenn wyr unser Rethe czu e. l. mitt derselbenn Vndterrede czu habenn, auch vnser gemütte vnd bedenken czuuormeldenn abfertigenn. Welchs wyr e l. jnn anthwort nicht woltenn verhaltenn, vnd seindt e. l. freundtlich czu dynenn gnaigt.

Datum Arnstadt Mithwochenn nach Petrj vnd Paul; Anno oto. 40. (1540). Günther Graff czu Schwarhborgk Herr czu Arnstadt vnd Sunderßhausen."

(Aufschrift.) „Dem Wolgebornen Hernn Wolffenn Graffenn czu Stolbergk vnd Hernn czu Weringerode, vnserm freundtlichen lieben Ohmen vnd geuattern." (Aus dem Original des Gräfl. Archivs zu Stolberg.)

Nach einer fünfjährigen Hin- und Herschreiberei, welche jedoch zu keinem Ziele führte, sah Graf Wolfgang ein, daß Graf Günther von Schwarzburg nicht willens sei, seine Erlaubniß zum Bau des Salzwerks zu geben. Da schlug Ersterer einen andern Weg ein: er schrieb 1545 an den Licentiaten Heinrich Horn um Aufsetzung eines „rechtlichen Bedenkens", welches derselbe auch Mittwoch nach Bonifacii 1545 an Graf Wolfgang abschickte. Aus demselben ersah Graf Wolfgang, daß das Recht auf seiner Seite war, und so ließ er rüstig anfangen, das Salzwerk zu bauen.

Jn der Schrift Graf Wolfgangs an den L. Heinrich Horn heißt es u. A.:

„Jnn den Gerichten beider herrschafft, Nemlich ann denen enden do Stolberg vnd Schwarczburg dj vbrickeit an gründen vnd boden haben, da wird ein öffentlich quell vnnd Sprunck eins salczborns befunden.

Dieweil wirs dan für eine sonnderliche gäbe vnnd gnade gottes achten, welche gemeinem lande vnd Volke zu gutem am tage ausquillet, vnd wir dan bedencken, das wir schuldig, alles das, so diesen landen vnnd gemeinen Nutz zu gutem gereichen mag, Zu furdern, auch der gottes gaben dj so öffentlich jn vnnser herrschafft an tag komen, vnser herrschafft vnnd gemeynem Volk zum besten nit Zu misbrauchen, sondern mit unserm stadlichen Darlegen dasselbig Salczquell zu erbawen.

Nachdem aber derselbige ort vnnd lantschafft vns allein wj gemeldt nit zustendig, sondernn vnnsernn Ohmen von Schwarczburg dj helfft geburtt, So haben wir s. l. zu vielmaln beschrieben . beschickt. schrifftlich vnd mündlich mit Jme handeln lassen. Dergestalt das wir bedacht . vnd entlichs willens weren, den berurten Salczbornn zu erbawen, jn gebrauch vnd Nucz zu bringen. Dhweil dan derselbe orth s. l. zum halben theil zustendig . wollen wir s. l. gebetten haben . auch s. l. domil angebotten . dasselbig Quell vff gleichen kosten . vnd Nutzung mit vns helffen Zu erbawen.

Vnnd ob s. l. dasselbig zu willigen oder mit vns zubauen nit bedacht weren, jn ansehung das s. l. bereits ein groß nützlich Saltzwerg zu Frannckenhausen hetten . vnd villeicht gedencken muchten . wo das Neu Saltzwerg jn Brauch vnnd nutz komen svlt, das es dan s. l. zu Franckenhausen an afgang des Saltzes, zolles, gleits . vnd anders mehr abbruch bringenn mucht. So mochten doch dieselben vor sich diß vnnser Furnemen zu hindern vnnß nicht bewegen auch jn Rechten vnns diesen gemeinen nutz Zustifften nicht ablehnen.

Vff dergleichen vnnser vilfeltige schrifftlich vnd Mündlich suchung hat vnns nach langem vffhalten vnnd verzerung aller antwort grafgunter diese antwort geben das sil. nicht bauen woll. Wollen wir aber den Saltzquell erbauen, das muß er gescheen lassen. Wiewol wir aber jm Zweiuel sein, ob gras Gunter vnns dieser seiner letztens antwort woll gestendig sein, jn bedacht das er nie kein schrifftlich antwort hat geben wollen So haben wirs doch darvff beruhen lassen . vnd nichts weniger dermassen zuricht, das wir den Quell mit gotts hülffe zu erbawen jnn Willens sein, Vnnd ist darvff vnnser gnedigs begern, je wollet vnns zu Recht berichten Ob wir

1 solchen Saltzborn jn berurter gemengter Herschafft für vnns vnnd vnnser herrschafft . wo gras gunter nit mit vns bawen woldt erbawen vnd vfrichten mügen,

2 Ob gras Gunter dasselbig aus dem tert Nouj operis mit recht weren vnnd anfechten konndt, welchs doch vnnsers achtens dohin nit mag Vorständen werdenn,

3 Ader ob graf gunter vns den gebau an mittell weren konnt mit Recht aus dieser vrsachenn, das derselbige ort des burnquells jme zur helfft mrt gericht vnd recht zustendig.

Vnd ob wir schuldig sein, vnnsern vnd gemeinen nutz jnn vnser herrschafft vmb seiner wegerung ivillenn nach zu lassen darumb das S: L: mit saltzwerg bereit vorsehen . wir aber dermassen gar nicht;

Vnd wo wir nun, wj wir boffen, dermassen zu bauen jm rechten befugt vnnd bawen wollen . welchergestalt wir vns dan zuuorn mit schrifften vnd protestatione» dj jm rechten gründ haben mochten zuuerworen.

Vnd welchermassen dasselbig zugestheen, das wollet ordentlich fassen vnd stellen. Item ob wir auch schuldig weren nach erbauung des Saltzwergs vff graf gunthers begern jme dj heisst des erbaueten Saltzquels gegen erlegung des halben theils der Bnkost volgen zu lassenn,

Item ob jme dan auch der Zol vom Saltz welchs wir erbauet zur helfft geburen soll . wan s. l. nit bawen woll.

Das wegegelt aber, wo sein liebde herrschafft gebraucht, konten wir s. l. nicht absagenn.

Was weiter jnn dieser Sache vnnser notturft sein wolt vff das selbig vnd ander Mittel vns nur bedüncken mit vleis zuschicken darjn willig erzeigen. Seind wir vmb euch mit gonstigen willen vnd allem guten zu beschulden gneigt. Datum Dornstags nach Vocem Jocunditatis Ao 45"

(Nach einer Abschrift oder Concepte des Schreibens im Stolberger Archiv).

Bei der Einrichtung des Salzwerks scheint man die Einrichtungen des Salzwerks zu Staßfurt zum Muster genommen zu haben; wenigstens finden sich Angaben und Auskünfte über das Werk zu Staßfurt unter dem Titel: „Waß Johann wilckenn zw Stasfordtt des Salttzwergks halben außgerichtett."

Die Gewerkschaft des Salzwerks scheint schon von Graf Botho dem Glückseligen zusammengebracht worden zu sein. (Siehe Graf Wolfgangs Brief v. 1538.)

Die Kuxen waren nach Ausweis eines Verzeichnisses aus jener Zeit folgendermassen vertheilt:

„Vßteylung der Gewerckschafft am Saltzwerg by Awlebenn vnder der Numburg gelegenn.

  • Meynem g. h. („Grass wolffen" ist ausgestrichen) Leyl 4
  • Melchir vonn kutzlebenn 4
  • Hanßen von Mynngerode 4
  • Ruxlebenn 2
  • Stogkhußenn 2
  • Henrich vonn der werne 2
  • Dem Rat zu Northußen 4
  • Harms Reyngken 4
  • Ziggeler 2
  • Caspar maler 2
  • Schossec Sangerhußenn 2
  • Schosser zu Roßla 2
  • Doctor Pistoris 2
  • Doctor Fux 2
  • Caspar Haynn 2
  • Nicolao Omler 2
  • Kiliann Kisßler 2
  • Aßmus albrecht 2
  • Der Statßnber zu Northußenn 2
  • Ciriacus lößarrm 2
  • Graff Wolff 4
  • Johann Steffann 4

Ueber die Höhe der Ausbeute finden sich keine Nachrichten. Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts verfielen alle Stolbergschen Bergwerke in Folge großer Finanzverlegenheiten des gräflichen Hauses. Auch das Salzwerk bei Numburg war eingegangen. Da übernahm 1564 Kurfürst August von Sachsen dasselbe. Die Stelle eines im Jahre 1568 abgeschlossenen Vertrags, welche auf das Salzwerk bei Numburg Bezug hat, mag hier folgen: „Extract des Vertrags zwischen den Churhauße Sachßen und dem Grafl, Hauße Stolberg den 17. 1568 getroffen. Von GOTTES Gnaden Wir Augustus rc. Alß auch Wir der Churfürst neulicher Zeit bey Auleben, in der Herrschafft Heringen gelegen, ein Salz Bergwerg zu erbauen angefangen, und dann die Grafen zu Schwarzburgk und Stolberg sich deßelben, neben Unß, anmaßen wollen, mit Anziehung, alß solle es in ihren Herrschafften gelegen seyn, Wir aber dargegen Vorgewandt, daß Sie des Orths mit keinem Bergwerg oder UeAnIisn Von Uns beliehen, und derowegen Unß solch Regalstück alß dem Lehens Herrn, Vorbehalten, und allein zustündte, Alß haben Wir gnadigl. bewilligt, daß Von solchem Salz Bergwerck ein Drittheil denen Grafen zu Stolberg mit aller Nuzung, nach Abziehung der Unkosten, so auf die Diener und sonst ufgewendet werden muß, zukommen soll, jedoch daß Unß dagegen das Stolberg. dritte theil Von den Grafen zu Stolberg des daselbst albereit ergangenen Unkostens vnd alles Ufwendens, ein Drittheil erstattet, und berührte Grafen forthin gleich Unß ihres dritten theils Von Quartalen zu Quartalen richtige nothdürfftige Verlagk thun und Vorberührt Bergwergk Vollends mit erbauen helfen, mit dem Anhang, da solche Verlag mit erfolget, und zwey Quartal Verstoßen, daß das mit Verlegende theil ins retardat, kommen und gefallen seyn und darneben die Verwaltung, Bergregirung und Gericht und waß demselben anbangig, Uns dem Churfürsten über das ganze Salzbergwerk, deßelbigen Diener und Knappen allein zustehen soll, doch soll in aller Nutzung des Bergwergks durchaus Gleichheit gehalten werden und kein Theil vor dem andern Vortheil haben, und sollen sonst außerhalb des Vergwergks die Gerichte der Oerther wie bißanher den Grafen zustehen und bleiben; rc. Augustus Churfürst. Heinrich Graf zu Stolberg. Albrecht Georg Graf zu Stolbergk." (Nach einer Abschrift im Stolberger Archiv.) Mit diesem Vertrage war Graf Ludwig von Stolberg-Königftein gar nicht einverstanden; er schreibt an seinen Bruder Albrecht Georg:

"Unser freundtlich dienst vnd was wir auß pruderlichec trew liebes vnd guts vermögen zuuor. Wolgeborner freundlicher lieber Prüder vnd geuatter. Vns hatt der auch Wolgeborne vnßer freundtlicher lieber Prüder vnd gevatter Graf Heinrich zu verstehen geben, Wie das vnlangsten vnser gnedigster Herr der Churfürst zu Sachsen I. L. geschrieben vnd ein Rechnung vberschickt, Was die Salzsoden so Iren Churf. gn. vnd vns Jnn gemein zustehen soll . anzurichten vnd zuerbauen gekost, welche Rechnung sich vff 26,000 fl. lauffe. Mitr gnedigstem begehren. Weil der Vertrag so mit I. Churfl. gn. wir derwegen vffgericht vermocht, das wir denselben vnkosten zum halben theil tragen sollen. Das demnach I. L. vff solche wege verdacht sein woll, damit die bemelt helffte vff schirstkunfftig Ostern möcht erlegt werden. Nun meldet vnser Prüder graf Heinrich inn I. L. schreiben, das bemelter Vertrag dahin stehe, Im fall wir die kelfft des bemelten Unkostens vff künfftig Ostern nit erlegen wurden, das wir dan vnser halbtheil ahn dem Saltzbergwerk selten verwirkt vnd dem Churfürsten solches alsdan allein zustehen. Nun haben wir aber solchen vertrag nit bey vns alhie, das wir eigenttlieh nit wissen mögen, ob derselb so stehe oder nit. Im fall es aber alß wher . Nimbt vns seer wunder, das man sich jnn dem so weith verpflicht, hetten gedacht es wol vff ein ander weg zu richten gewesen sein sollt, Als Nemlich Im fall wir die erlegung des halben vncostens vff die bestimpte Zeit nit thun würden, das alßdan der Churfürst vnser halbtheil Innhemen, dasselb so lange Inhaben, nutzen vnd gebrauchen solle, biß die erlegung geschehe. Durch solchen weg hett man doch sich der gerechtigkeit nit begeben . sondern kont man jeder Zeit darzu wider kommen, Vnd wolten bey vns achten, wo es durch guts leut vff ein solche maß nochmals konnte bracht werden das es zue versuchen. Doch hielten wir ein notturfft sein, daß ehe vnd zuuor man ein solches mit dem Churfürsten handle» ließe, man durch Leute so sich des Saltzbergwercks verstünden, die salzheit vnd dero gelegenheit hett besichtigen lassen, vnd gehört, ob auch Hoffnung, das man des orts ein bestendigen Saltzbrorrnen vffrichren vnd ein guten nutz dauon haben konnth. Jm fall man dan die gelegenheit vnd das werk bestendig funde, das man als dann gegen den Churfürsten sich das halb theil ahn dessen ersten zu erlegen erbotten. Doch mit Iren Churst. gn. dahin gehandelt. Weil es vns anderer vieler außgaben halben jetziger Zeit ahn bahrem gelt zuerlegen beschwerlich, daß dieselbe solche summa wolten anstehen lassen . vnd biß zue ablegung verzinst nhemen. Wir achten aber Jn alweg vonnötten sein, das man die Rechnung des vncostens mit allem vleiß besichtige Vnd wol ansehe, ob etwan darin ein Mangel oder was zuuerandern wher, hett man alsdan Iren Churfl. gn. solches zuuermelden vnd mit deren sich eins tags zuuergleicben vnd keine also mit fug zur Handlung. Zweiffeln a^ch nit wan solliches geschehe vnd Iren Churfl. gn. vnsere gelegenheit angezeiget . sie wurden dasselb nit Abschlagen. Kont als dan Jerlich die helft des Vncostens aus dem Saltzbergwerk biß zur Ablegung verzinst werden, vnd hett man sich der gerechtigkeit nicht begeben Oder aber kont es vff solchen wege gericht werden . das wir vnser Antheil einem Andern. Jm fall es Ire Churfl. gn. selbst nit annhemen wolten, so lange Jnreumen mochten, biß vnßer gelegenheit dasselbe wider ahn vns zulosen wher. Weil nhun E. L. wissen, das vnsere Prüder gras Heinrich vnd graf Christoff . des Saltzwercks halben mit vns noch in Rechtfertigung hangen, So bitten wir demnach gantz freundtlich, E. L. wollen diesem nachdencken . ob es nit vff ein solchen weg zuuerh'andlen vnd wo müglich es dahin richten, damit wir Je nit gar vmb solche gerechtigkeit kommen mögen, dan wolgemelte vnsere Prüder sich sunst dessen hernacher Jm fal Jn was zuerkennet. zum höchsten beschweren wurden Wollen wir E. L. auch nit verhalten vnd seindt E. L. zu freundtlichen diensten jeder Zeit gantz willig. Datum Wertheim den 12. Januarii Anno 69 (1569) Ludwig

An graf Albrecht von Stolberg.

(Aufschrift:) 1569. 12. Jan. Königstein. Arm G. Albrecht georgen von Stolberg. schreibt bedencken der Sächsischen rechnung halber vber d. Saltzbergwerg zu Awleben. (Gräfl. H.-Arch. zu Wernigerode ä. 11.)

Von Stolberg schickte man in Folge dieses Briefes eine Probe der Soole zur Untersuchung an den Aschersleber Matthias Stiefel, welcher folgenden Brief an den Stolbergischen Rath Or. Franz Schüssler schickte:

Meynn freundliche vnd wyllige dinste zuuor. Achtbar vnd hochgelartter jnbesonder günstiger her Doctter vnd freundlicher lieber schwager. mir ist die Auglebische Sol welche mir E. acht, zugeschicket behendiget, die ich probirt vnd befinde dieselbige sehr geringe-, helt nicht mehr den ein Pfund, Ist also im Ctr. 99 Pfund wilt wafser, dann mein gewichte der Ctr. auf 100 Pfund gericht Ist vnd magk der Churfürst vonn Sachsten noch ein 30,000 fl. vorbawen, So wirkt s. f. g. doch nicht viel des orts ausrichtenn, Es sey dann sach das die Sohl magk gebessert werden. Ich wyl auch nochmaln m. g. h. denn grasten von stolbergk nicht ratten, das sie sich jnn die gewergschafft mit dem Churf. Einlässen» sollen. Ich bitt auch freundlichen mir die Sohle am Reinstrom, darvon E. acht, mir Meldung thun, zu verschaffen, was dan davon zu erhaltenn wyll E. acht. Ich auch zuschreiben, dann E. acht, willige dinste zu erzeigen Erkenne Ich mich schuldigk. Dat . denn letzten Octobris Anno (15)71.

E. Acht, dinst- willig Matthias Stieffel jtzo Jnn Aschcanien (Aschersleben).

Dem hochgelartten vnd Achtparnn Ehr francisco schüsseler beider Rechte Doctter stolbergschec Ratt vnd Canzler meinem Jnbesondern günstigen Herrn vnd freundlich lieben Schwager. (Gräfl. H.-Archiv zu Wernigerode l l.)

Die Grafen von Stolberg scheinen in Folge des Ergebnisses der Stieffelschen Untersuchung der Soole keinen Antheil am Bau des Salzwerks unter der Numburg genommen zu haben.

Kurfürst Augustus baute nun das Salzwerk allein auf und richtete es im Innern zum Betriebe ein.

Fritsche, Institut. de regali jure salinar. 54 st. berichtet im I. 1670 über die innere und äußere Beschaffenheit dieses Salzwerks Folgendes:

„Zu Aweleben (Auleben) weicht die Soole von einem Orte zum andern, also daß sie zu gründlicher Fassung nicht kommen können, hat sich in einen beneben Schacht, alsv dass das Loch, da sie zuvor gestanden, ganz trucken, daselbst ist ein Röhren eingesetzt, ist das wilde Wasser, welches von Heringen eine ziemliche Meile hinzugeleitet, auf ein Rad dabeneben fallend, geleitet worden, welches die Soole durch eine Röhre und Schlauche ausbrachte.

Es waren auch daselbst 2 Schachte wildes Wasser bei 20 Klaftern tief, welche oben von den Heringenschen Wasser ausbracht werden, da war erst eine Roßkunst gehalten und einstmals 18 Pferde darauf gehalten, die aber doch das Wasser nicht genugsam halten können. Der Soolgraben ist auch eine ganze Meile nach Kelbra herunter geleitet, die Kothe über der Erde erbaut und der Heerd nach Frankenhausischer Act gemacht. Die Pfannen sind 3½ Ellen lang und 3 Ellen breit gewesen, haben gemacht eine Woche 18 Werke, auf 2 sind 5 Stücke gerechnet, hat 1 Stück gehalten 1½ Nordhauser Scheffel, hat 7 gr. gegolten, sind 1 Woche 45 Stücke in 1 Kothe gemacht worden, welcher daselbst 2 gewesen sind.

Der Kurfürst von Sachsen, Herzog Augustus, hat bei 6 Jahren daran bauen lassen und ist der Brunnen noch ungefasset. Hans Wetzel von Allendorf in Hessen ist anfänglich Baumeister gewesen, man hat gehalten 2 Bauschreiber, sonst hat darüber regiert der Schösser zu Sangerhausen. Ein Quartier oder Maas Soole hat damals gehalten 40 Loth 2 Quentchen. Daraus sind worden 3 Loth 3 Quentchen Salz. Das Salz ist nach hallescher Art gemachet worden, allein daß die Stücke nur halb so groß gewesen sein. Ietzo halt der Brunnen, wie er zu Tage unter dem wilden Wasser stark auslauft, der Centner 3 Loth, das Salzwerk aber ist ganz zerfallen und eingegangen."

Thölde in seiner Haliographia berichtet von dem Salzwerke:

„Die Kothe sind fein ob der Erden erbauet von Gehöltze, oben mit einem Strohdache gedeckt. Der Heerd ist mit Schlotter gemacht gewesen, ist vorn ein Pfannloch eines Schuhs weit, mit einem halben Heerde, auf Frankenhausische Art angerichtet gewesen. Darauf ist die Pfann auf Hornstein gesetzt, sind auf jeder Seite 2 Stapeln, darauf die großen Behrstabe gelegt sein. Darüber sind 3 lange Pfannenbaume gestanden, desgleichen 3 kleinere, daran sind 9 Pfannhacken gehangen, die Pfannen sind 3½ Elle lang und 3 Elle breit gewesen, haben gemacht eine Woche 18 Werke, auf 2 sind 5 Stück gemacht, hat 1 Stück gehalten 1½ Nordhauser Scheffel."

„Daneben vnd boben dem Rade sind zwei Wasserschachte gewesen, welche auch durch dasselbige (wilde, von Heringen kommende, das Rad treibende) Wasser ausbracht worden, sind auf der andern Seiten auch also 3 Schachte, welche durch das wilde Wasser mit Hentzen (?) sind ausbracht worden und sind solche Schachte bei 20 Klassiern tief, sind aber von ersten 2 Roßkünste gewesen, darauf einstmals 18 Pferde, jeder schicht 6 gehalten. Aber das Wasser nicht genugsam gehalten."

Müldener berichtet in seinem Nachlaß (in der Wernigeröder Bibliothek): Weil alle Haare zu den Schlauchen in dem neuen Salzwerke bei Auleben aufgekauft wurden, so bat 1569 die Pfannerschaft zu Frankenhausen den Grafen von Schwarzburg, daß allen Meisteren in der Herrschaft anbefohlen würde, die Haare nirgends anders, als nach Frankenhaufen zu verkaufen.

Doch auch jetzt hatte das Salzwerk keinen langen Bestand. Zu Ende des 16. Jahrhunderts ging es abermals ein; warum — ist nicht bekannt. Gewöhnlich wird angenommen, daß die Ausbeute die Betriebskosten nicht gedeckt hat.

1608 den 6. Mai berichten „die Schwarzburgschen verordneten Rathe zu Frankenhausen" an den Grafen Heinrich von Stolberg, daß „ein frembder Doctor von Augspurg, Johann Ziegenmenger genandt, sich im Verschiennen ihare zu Kelbra bey Wilhelm Storckawen eingeleget undt das wüste Saltzwerg bey Auleben zu bawen, dabey auch eine Schencke auffzurichten angemasset. Nuhn wirbt aus dem Ambtt Kelbra berichtet, das gedachter Storckaw, so Jtzo vffm Tütticherodischen Hoffe zu Kelbra wohnet, sich underfangen Vier zuc brawen, unndt dasselbe uff solche newe Schencke bey berurtem Saltzwerge zu führen, Jnmassen er dan albereitt zwey Faß, dahin geschafft haben, Vnndt gemeinet sein fol, noch zwey Faß vff die Hütte oder Schencke, beim Saltzwerge bringen zu lassen". Dabei baten sie um Mittheilung darüber, was Graf Heinrich in seinem Interesse zu thun gedenke; ihr Herr, Graf Earol Günther von Schwarzburg, sei der Meinung, da keiner der Adligen zu Kelbra Bier brauen dürfe, daß „dem Storckaw das bier genommen und darzu eine geldtstraffe abgcfordert werden solle." Heinrich, Graf von Stolberg, erklärte sich in einem Schreiben (dato Wernigerode den 20. May 1608) damit einverstanden.

1726 schickte Graf Ehristoph Friedrich zu Stolberg (für sich und seinen abwesenden Bruder) am 13. Juli von Stolberg aus ein Schreiben an den König von Polen und Kurfürsten von Sachsen ab, in welchem er um ein Privilegium, das Salzwerk bei Auleben bauen zu dürfen, bat. Ueber die damalige Beschaffenheit des Salzwerks heißt es in diesem Schreiben: „Die vorhin daselbst angelegt gewesenen Gebäude sind durch die Länge der Zeit dermaßen zerstört worden, daß man davon nichts weiter, als einige Stücke von denen vormahligen Grund-Mauern übrig siehet." Graf Christoph meint in diesem Schreiben, das Salzwerk sei früher deßhalb eingegangen, weil die Feuerung wegen der hohen Holzpreise so viel gekostet habe; jetzt seien aber „an verschiedenen Orthen der dem Salzquelle allernechst gelegenen Grafschaft Hohnstein gar ansehnliche Stein Kohlen Gänge entdeckt worden, daß man daraus das Salzweck mit einer zulänglichen Feuerung beständig versehen könne."

(Nach einer Abschrift oder dem Concepte des Schreibens.)

König-Kurfürst Friedrich August schrieb am 2. August 1726 an die Grafen von Stolberg zurück, daß er den nützlichen Anbau des Salzwerks gern sehe und der Gewerkschaft und den Interessenten durch Ertheilung eines Privilegiums und anderer Freiheiten oder auf eine andere Art seine Königliche Gnade angedeihen lassen wolle. Doch sollte von Seiten des Grafen Christoph Friedrich zu Stolberg und seines Bruders, sowie von der Gewerkschaft ein Bevollmächtigter zu fernerer Erläuterung und Abhandlung der Sache nach Dresden geschickt werden, gegen welchen der König sodann, wegen der gesuchten Begnadigungen, sich des Wettern zu entschließen nicht ermangeln werde.

(Nach dem Original des Schreibens.)

Aus dieser beabsichtigten Neuerbauung wurde Nichts. Der Grund davon ist unbekannt. Das Salzwerk war und blieb wüst. Im Jahre 1865 sind die wenigen Reste der Grundmauern des Salzwerks entfernt und der Platz zu Ackerland verwandelt worden.